Sportverein
Türkischer SV Lübeck e.V.
Seit 1982, ist der Türkische SV Lübeck mehr als nur ein Fußballverein. Wir sind eine Familie, die Menschen unterschiedlicher Kulturen und Generationen zusammenbringt – vereint durch die Liebe zum Sport und zur Gemeinschaft.
Seit 1982 – Leidenschaft für Fußball und Gemeinschaft
Satzung
Der Türkische SV Lübeck ist seit dem 17. März 1982 fester Bestandteil der Lübecker Sportlandschaft. Eingetragen beim Amtsgericht Lübeck und Mitglied im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband, steht unser Verein für Zusammenhalt, Fairness und sportlichen Erfolg. Unser Verein verbindet Menschen unterschiedlichster Herkunft – durch die gemeinsame Leidenschaft für den Fußball und durch das starke Gefühl von Gemeinschaft.

Vereinssatzung
§ 1 Name, Sitz, Farben, Geschäftsjahr
- Der Verein trägt den Namen Türkischer Sportverein Lübeck mit dem Zusatz "e.V." nach Eintragung in das Vereinsregister und hat seinen Sitz in Lübeck.
- Die Farben des Vereins sind Rot - Weiß.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr .
§ 2 Zweck
- Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Sports {Fußball, Ringen, Boxen und Tischtennis). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung von Sport anlagen, die Anschaffung und Bereitstellung von Sportgeräten sowie die Förderung der sportlichen Übungen und Leistungen der Mitglieder.
- Der Verein verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne § 51 ff. der Abgabenordnung . Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eingenwirtschaftliche Zwecke . Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden . Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben , die dem Zweck des Vereinsfremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden , die sich den Bestimmungen dieser Satzung unterwirft und die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung anerkennt.
- Der Verein setzt sich zusammen aus: Ehrenmitgliedern, aktiven Mitgliedern, passiven Mitgliedern.
- Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um den Verein und dessen Bestrebungen hervorragende Verdienste erworben haben.
- Aktive Mitglieder sind Personen , die aktiv am
Sport teilnehmen. - Passive Mitglieder , die nicht aktiv am Sport teilnehmen, aber die Interessen des Vereins fördern.
- Die Vereinsaufnahme ist schriftlich zu beantragen.
- Über das Aufnahmegesuch entscheidet der Vorstand.
§ 4 Ende der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod , Austritt oder Ausschluss.
- Der Austritt aus dem Verein muss schriftlich an den Vorstand erfolgen. Hierbei ist eine drei monatige Kündigungsfrist zum Quartalsende einzuhalten.
- Mitglieder, die gegen die Bestimmungen dieser Satzung oder bewußt gegen die Interessen des Vereins verstoßen, können vom Vorstand ausgeschlossen werden.
§ 5 Der monatliche Beitrag ist wie folgt festgelegt:
- Jugendliche (bis 18 Jahre) 3,00 DM
- aktive Mitglieder 7,00 DM
- passive Mitglieder 5,00 DM
§ 6 Organe
Organe des Vereins sind:
der Vorstand
die Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
dem 1. Vorsitzenden
dem 2 Vorsitzenden
dem Kassenwart
dem Schriftwart
dem Sportwart
dem Paßwart
Vertreten wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB durch den 1. oder den 2. Vorsitzenden, und zwar jeder für sich allein.
Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 1 Jahr. Er bleibt bis zu seiner Neu- bzw . Wiederwahl im Amt. Scheiden im Laufe des Jahres Vorstandsmit glieder aus, so erfolgt eine Ergänzungswahl durch die Mitgliederver sammlung.
§ 8 Die Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Quartal des Geschäftsjahres statt. Ter min und Tagesordnung sind den Mitgliedern mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekannt
zugeben. - Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden auf Beschluss des Vorstandes sowie auf schriftlichen Antrag von mindestens 2/3 der Mitglieder statt.
- Jede so einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Jedes Mitglied über 18 Jahre hat eine Stimme.
- Die Mitgliederversammlungen fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der an wesenden stimmberechtigten Mitglieder.
- Satzungsänderungen können nur im Rahmen einer Mitgliederversammlung zu der mindestens 3/4 aller Vereinsmitglieder anwesend sein müssen, mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten vorgenommen werden.
- Die ordentliche Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes des Vorstandes und des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer.
Entlastung des Vorstandes.
Wahlen.
§ 9 Kassenprüfer
Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie sind jederzeit berechtigt, die Kassenführung des Vereins zu prüfen.
§ 10 Auflösung
- Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer zum zwecke der Auflösung einberufenen Mitgliederversammlung, zu der mindestens 3/4 aller Vereinsmitglieder anwesend sein müssen, mit 3/4 der Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erfolgen.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das vorhandene Vereinsvermögen nach Deckung aller Verbindlichkeiten der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Lübeck e.V. zur Verfügung gestellt, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
- Postanschrift
- Türkischer SV Lübeck e.V.
- Koggenweg 3
- 23558 Lübeck
- info@tsv-luebeck.de
- www.tsv-luebeck.de
- seit 1982
Türkischer SV Lübeck wurde 1982 als erster türkischer Fußballverein in der Hansestadt Lübeck gegründet. Unser Verein steht für weit mehr als nur Fußball: Er steht für Integration, Vielfalt, gegenseitigen Respekt und ein starkes soziales Miteinander – unabhängig von Herkunft, Religion oder sozialem Hintergrund.
